Hier können Sie unserer aktuelle Satzung mit Stand vom 11.05.2017 herunterladen.
Desweiteren erhalten Sie hier einen Auszug unserer Beitragsordnung mit Stand vom 01.08.2018.
Beitragsordnung Auszug Stand 2018-08-01.[...]
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Auszug aus der Beitragsordnung |
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Stand: 01.08.2018 |
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§ 1 |
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Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren sind unbar zu entrichten und werden im Lastschriftverfahren vom Konto abgebucht. Der Mitgliedsbeitrag ist nach Maßgabe der Vereinssatzung ein Monatsbeitrag, der jährlich zu entrichten ist. Die Abbuchungen erfolgen am 01.03. eines Kalenderjahres. Erfolgt der Beitritt während des Kalenderjahres, so wird der bis zum 31.12. des Kalenderjahres anfallende Beitrag sofort in einer Summe fällig und eingezogen. |
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§ 2 |
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Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt: |
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7,50 € monatlich |
1) |
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5,00 € monatlich |
2) |
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15,00 € monatlich |
3) |
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Für die Einordnung unter die vorstehenden Ziffern 1. bis 3. kommt es ausschließlich auf den Status des be-treffenden Mitglieds am 01. Februar des Jahres an. Einer Veränderung des Beitrages nach oben oder unten kommt im laufenden Kalenderjahr keine Bedeutung zu. |
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§ 3 |
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Die Aufnahmegebühr, die bei Eintritt in den Verein sofort und in einer Summe fällig sowie per Einzugsermäch- tigung vom Konto abgebucht wird, beträgt 5,00 €, bei Leistung eines Familienbeitrages 10,00 € für die gesamte Familie. |
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§ 4 |
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Von Mitgliedern, die im Rahmen der Nichtschwimmerausbildung das Schwimmen erlernen, wird zusammen mit der Aufnahmegebühr eine einmalige Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben und per Einzugsermächtigung vom Konto abgebucht. Diese deckt die Teilnahme an der Ausbildung bis zum Erwerb des so genannten "Seepferdchenabzeichens" einschließlich der Kosten für das Abzeichen selbst ab. |
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1) = Jahresbeitrag 90,00 € |
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2) = Jahresbeitrag 60,00 € |
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3) = Jahresbeitrag 180,00 € |
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